Zurzeit ist in vielen Städten die Nachfrage nach Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen in guten Lagen deutlich höher als das Angebot
(z.B. nach den Marktberichten von immobilienscout in Karlsruhe teilweise Faktor 100 !). Bei dieser Marktsituation ist ein Bieterverfahren für Verkäufer und Käufer
eine gute Möglichkeit, den tatsächlichen Marktwert zu bestimmen. In der Regel liegt das Höchstgebot nur knapp über den anderen Geboten, damit hat
der Käufer die Sicherheit, dass andere Interessenten den Wert der Immobilie genauso hoch einschätzen. Der Verkäufer hat mit dem Bieterverfahren
die Sicherheit, dass sein Objekt nicht unter Wert verkauft wird. Wir als Sachverständige können mit Sach- und Ertragswertverfahren versuchen, den
Markt- oder Verkehrswert möglichst genau zu berechnen. Letztendlich wird der tatsächliche Marktwert aber vom Markt, also von den Geboten bestimmt.
Ablauf des Bieterverfahrens bei weststadtmakler.de
Einige Kollegen setzten beim Bieterverfahren einen Startpreis von 1 € an, wir nennen einen Basispreis, der ungefähr dem errechneten
Verkehrswert entspricht. Dieser Preis ist in der Regel auch der Mindestpreis, zu dem die Eigentümer verkaufen würden.
Die meisten Kollegen organisieren die Besichtigungen als Open-House-Termine ohne große Beratungsmöglichkeit. Wir versuchen, auch beim
Bieterverfahren möglichst einen individuellen Besichtigungstermin mit Ihnen zu vereinbaren. Auch ein Zweittermin z.B. mit Ihrem
Architekten ist möglich.
Zum Kalkulieren Ihrer individuellen Renovierungs- oder Umbaukosten haben Sie Zeit bis zum Ende des Bieterverfahrens (ca. 3 bis 4
Wochen nach Vermarktungsstart). Diese Zeit sollte ausreichen, um die Finanzierung zu klären und eine solide Basis für ein Gebot zu
berechnen. Sobald Sie ein Gebot abgegeben haben, informieren wir Sie gerne zwischendurch über aktuelle Höchststände, Sie können Ihr
Gebot dann noch anpassen. Sollte nicht schon vor Ablauf der Bietfrist ein Interessent ein unwiderstehliches Angebot machen, wird am
Ende an den Meistbietenden verkauft.
Ihr Gebot ist vorab natürlich unverbindlich, für eine verbindliche Zusage müssten wir gleich zum Notar. Um nicht ernst gemeinte
Gebote auszuschließen, bitten wir Sie bei Abgabe eines Gebotes um eine schriftliche Bestätigung Ihrer Bank, dass der Kaufpreis mit
Eigen- und/oder Fremdmitteln finanziert werden kann. Die meisten Banken kennen das Verfahren und sind nach einem kurzen Check der
Objektunterlagen und Prüfung Ihrer persönlichen Bonität bereit, die gewünschte Finanzierungsbestätigung auszustellen. Bei
entsprechendem Eigenkapital genügt auch die Vorlage eines Kontoauszuges.
Während der Bieterphase sollten Sie auf keinen Fall gleich einen Kredit beantragen. Wenn am Ende ein anderer Interessent den Zuschlag
erhält, fallen eventuell Storno-Kosten für den Antrag an, außerdem kann sich ein stornierter Kreditantrag negativ auf Ihre Schufa
auswirken.
Für Immobilienverkäufer: Wir empfehlen das Bieterverfahren nur bei Immobilien, für die aufgrund der Lage, der Ausstattung und des Preisniveaus eine sehr hohe Nachfrage zu erwarten ist. Ebenso bei
Immobilien, für die nur schwer ein genau treffender Verkaufspreis zu ermitteln ist, wie z.B. ein Baugrundstück mitten im Musikerviertel. Nach unseren Erfahrungen lehnen über 50 % der kaufbereiten
und bonitätsstarken Interessenten ein Bieterverfahren grundsätzlich ab.