Immobilienmakler dürfen in Baden-Württemberg noch weiter arbeiten, aber Besichtigungstermine sind nur möglich, wenn "Wohnungslosigkeit oder Leerstand droht". Damit dürften die meisten Termine in
ohnehin leerstehenden Immobilien stattfinden. Zu Ihrem und unserem Schutz versuchen wir, möglichst wenige Besichtigungstermine zu organisieren. Bitte lesen Sie unsere Exposés ganz genau, um
abzuschätzen, ob die Immobilie wirklich zu Ihnen passt. Weitere Fragen beantworten wir Ihnen gerne telefonisch oder per Mail. Für die meisten Immobilien veröffentlichen wir einen kurzen Video-Clip
mit noch mehr Fotos bei YouTube und eine virtuelle 360°-Grad-Besichtigungstour. Wenn alles passt (und nur dann), zeigen wir Ihnen die Wohnung gerne auch persönlich (jeweils nur 1 weitere Person in
der Wohnung, ausreichend Abstand, Begrüßung mit einem Lächeln aber ohne Händeschütteln, gerne mit Handschuhen und Mundschutzmaske …).
Auf Wunsch können wir Ihnen die Immobilie auch virtuell mit einem Video-Telefonat zeigen. Wir können z.B. mit WhatsApp, Facetime oder Skype mit Ihnen kommunizieren.
Mietkürzungen
Es ist schon verwunderlich, wie viele Mieter sich in den letzten Tagen wegen Corona mit Mietkürzungen an ihre Vermieter gewandt haben. Eine Mietkürzung ist aber nur möglich, wenn das Mietobjekt einen
Mangel aufweist, die Corona-Pandemie ist aber in der Regel kein Mangel der Mietsache. Der Gesetzesbeschluss der Bundesregierung besagt lediglich, dass ein Mietverhältnis wegen Mietrückständen bis
zum 30.06.2020 nicht gekündigt werden darf, Mietrückstände sind bis zum 30.06.2022 auszugleichen. Der Mieter muss natürlich nachweisen, dass er nur wegen Corona nicht mehr in voller Höhe bezahlen
kann. Das dürfte einem privaten Mieter in Kurzarbeit oder Kündigung oder einem gewerblichen Textil-Ladenmieter leicht fallen, ein Unternehmer wie z.B. Steuerberater oder Rechtsanwalt hat hier
sicherlich ein Argumentationsproblem. Bei Liquiditätsproblemen empfehlen wir ein persönliches Gespräch mit dem Vermieter, vielfach lässt sich so eine Lösung finden.
Marktwertermittlungen
In den letzten Tagen hatte ich eine außergewöhnlich hohe Zahl an Immobilien-Eigentümern, die - aus welchen Gründen auch immer - den Wert und die Verkaufbarkeit ihrer Immobilie abgefragt haben. Unter
normalen Umständen dürfte ich mich als Sachverständiger nur dann zum Wert einer Immobilie äußern, wenn ich die Immobilie persönlich besichtigt habe. Aber ungewöhnliche Zeiten erfordern ungewöhnliche
Maßnahmen. Wir haben ein Tool entwickelt, wie wir auch ohne persönliche Besichtigung einen einigermaßen sachverständigen Wert ermitteln können (ohne Berücksichtigung von Corona, siehe unten). Ihre
Augen ersetzen für den Moment meine Augen, noch besser wäre ein WhatsApp- oder Facetime-Videotelefonat. Sie können mir mit dem Ausfüllen der Checkliste einen großen Teil der Arbeit abnehmen, den Rest kann ich mit Google-Earth, den Auswertungen des
Gutachterausschusses und meiner persönlichen Kenntnis des Karlsruher Immobilienmarktes (insbesondere der Weststadt) erledigen. Bitte melden Sie sich telefonisch unter 0721-8315250 oder per Mail an
info@weststadtmakler.de
Preisentwicklung nach der Krise
Die Experten sind sich uneins. Einige gehen von einem weiter ungebremsten Immobilienboom aus, einige befürchten auch Einbrüche. Alles steht und fällt mit Heftigkeit und Dauer der Corona-Einschränkungen.
Stand Mitte 2021 gab es noch keinerlei Rückgänge, in Karlsruhe sind die Preise im Jahr 2020 um knapp 10 % gestiegen.