Mietspiegel Karlsruhe Weststadt 2023/2024

Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete für Wohnungen in der Karlsruher Weststadt


Vor 12 Jahren wurde für Karlsruhe erstmals ein Mietspiegel erstellt, er wurde in den Jahren 2017, 2021 und 2025 vollständig überarbeitet. In den Jahren 2015, 2019 und 2023 wurden die Mieten jeweils an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten angepasst. Der Mietspiegel ist zum Preis von rund 8 € z.B. beim Amt für Stadtentwicklung oder bei den Mieter- und Vermietervereinen erhältlich.

Für die Erstellung des Mietspiegels 2025 wurden 6.256 mietspiegelrelevante Wohnungen ausgewertet. Erstellt wurde der Mietspiegel vom Amt für Stadtentwicklung in Zusammenarbeit mit dem Liegenschaftsamt, dem Gutachterausschuss, dem Fachgebiet Immobilienwirtschaft des KIT, sowie einem Arbeitskreis aus Vertretern von Seiten der Mieter, Vermieter, Wohnungsbauunternehmen und der Justiz. Der Mietspiegel wurde nach § 558d BGB als qualifizierter Mietspiegel anerkannt.

Auf der folgenden Seite können Sie die ortsübliche Vergleichsmiete Ihrer Wohnung in der Weststadt für die Jahre 2023 und 2024 ermitteln (anonym, ohne Eingabe Ihrer persönlichen Daten, Ergebnis wird sofort angezeigt). Berechnet werden die Unter- und Obergrenzen, der Mittelwert und der Maximalwert bei Neuvermietung nach der Mietpreisbremse.

Für die Berechnung werden folgende Daten benötigt:

  • Adresse, Baujahr und Wohnfläche
  • Lage der Wohnung im Gebäude und die Ausstattung der Wohnung
  • insgesamt werden 40 Merkmale Ihrer Wohnung abgefragt

Da die Stadt inzwischen auch einen vernünftigen Mietspiegelrechner für Wohnungen programmiert hat, werden wir unseren Rechner für Wohnungen in der Weststadt nicht weiterentwickeln. Hier finden Sie den Mietspiegelrechner 2025/2026 auf der Website der Stadt Karlsruhe.


Berechnung 2023/2024 starten


Bitte beachten Sie Folgendes:
  • Die Berechnung ersetzt keine sachverständige Mieteinschätzung, da dazu sehr viel mehr Fakten berücksichtigt werden.
  • Eine sachverständige Bewertung ist nur nach einer persönlichen Besichtigung und nach Prüfung aller wertbestimmenden Unterlagen möglich.
  • Es können nur typische Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern und nur in der Karlsruher Weststadt berechnet werden.
  • Die ermittelte Miete kann nicht für ein Mieterhöhungsverlangen verwendet werden. Dazu werden wie bisher Vergleichsmieten oder ein Mietwertgutachten benötigt.

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